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Frage von Christian O. •

Frage an Jörg Tauss von Christian O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tauss,

ich danke Ihnen, für Ihren mutigen Schritt mit alten Gegebenheiten zu brechen, um einen Schritt gegen den ´Mainstream´ zu unternehmen, weil dieser gegen Ihre Überzeugung agiert. Ihre Rede am 03.07.09 über das Thema ´Grundrechte´ hat dieses nun bestärkt.

Ich sollte mir tatsächlich überlegen, Mitglied in einer Partei zu werden (wahrscheinlich der PP ;) )

Aber zu meiner Frage ...: In wie weit beurteilen Sie den §5 GG in Hinsicht zu dem Gegensatz, daß das ´Hochladen´ einer Datei, egal welche Form diese hat, nicht per se ein Ausdruck einer Meinung sein muß bzw. kann?

Das ´Zensursula-Video´ beinhaltet z.B. eine eindeutige Meinung, viele Dateien aber nicht. Dieser Text beinhaltet ebenfalls eine Meinung, ist aber ggfs. auch nicht mehr als ein Konstrukt aus 0 / 1. Die Handlung in der Absicht einer Bereitstellung für die I-Net-Gemeinde an sich ist zwar eine Meinungsäusserung, aber nicht jede Handlung eines Menschen wird gleichgewichtig gegen §5 GG abgewägt.

Dasselbe gilt für viele Internet-Seiten, die eine ´Meinung´zwar repräsentaiv darstellen, aber deren Datei-Inhalte an sich für keine Meinung stehen, da Dateien für sich prinzipiell ein ´Individuum´ darstellen - egal wie oft kopiert oder geklont vorhanden. Eine Unwahrheit wird auch nicht zur Wahrheit durch ständiges Wiederholen. Man könnte natürlich weiterfragen, ob nicht eine Internet-Seite an sich aus mehren Dateien zusammensetzt, die die Meinung des Erstellers beinhaltet, aber dafür wäre dies hier sicher eine zu beschränkte Diskussionsplattform.

Vielleicht können Sie aber auch einige Gedankenansätze mitnehmen, auf eine Antwort würde ich mich jedenfalls freuen,

´Glück auf´
Christian Osten

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Sehr geehrter Herr Osten,

vielen Dank fuer Ihre interessante Frage, auf die aber leider nur mit einem in der Juristerei nicht unueblichen "sowohl als auch" geantwortet werden kann. Da es sich im Internet natuerlich immer um Dateien, ungeachtet des Inhalts, handelt, kommt es also bei der Beantwortung Ihrer Frage IMMER auch auf den Inhalt dieser Dateien an. Die Abgrenzungen sind in der Rechtssprechung dabei natuerlich auch immer etwas fliessend. Ich fuerchte aber, dass sich Gerichte Ihrer 0-1 Argumentation nicht anschliessen wuerden.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss