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Frage von alberto n. •

Frage an Jörg Tauss von alberto n. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Tauss,

ist die BRD wirklich ein souveräner Staat zumindest seit der Wiedervereinigung?
Im 2plus4-Vertrag wird die unveränderte Gültigkeit von besatzungsrechtlichen Regelungen des Überleitungsvertrags von 1950 festgeschrieben. Statt einer Verfassung haben wir unverändert ein Grundgesetz. Die UNO-Feindstaatenklauseln erlauben jederzeit ein militärisches Vorgehen gegen Deutschland. Wer also herrscht in/über Deutschland wirklich?
Wer ist selbst nicht in der Lage autark zu sein und benötigt unsere Fähigkeiten ?
Ich will eine Verfassung gemäß 146 GG, einer muß den Anfang machen, warum nich Sie ? Ihnen ist der Wind ins Gesicht gestürmt und Sie haben sich nicht kleinkriegen lassen, dafür bewundere ich Ihren Mut !
Helfen Sie uns eine volksgegebene Verfassung zu gestalten?

Mit dem Zeichen der Zuversicht, Alberto Nuß

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Sehr geehrter Herr Nuß,

vielen Dank fuer Ihr Vertrauen, dass ich an der Spitze einer Verfassungsbewegung stehen könnte :-) Dafuer fuehlte ich mich ehrlich gesagt aber wirklich nicht hinreichend kompetent.

Es gab immer wieder Debatten, zu einer Verfassung nach Art. 146 GG zu kommen. Leider wurde die groesste Chance hierzu 1989 vertan. Ein Zeitfenster, diese Diskussion jetzt erfolgreich neu zu beginnen, sehe ich nicht. Im uebrigen trug der 2+4- Vertrag der damaligen politischen Situation Rechnung. Nur mit diesem Vertrag war damals die deutsche Einheit schnell zu realisieren. Auch die ehemaligen "Westmächte", vor allem Frankreich, waren ja ueber die Entwicklung und vor allem die Geschwindigkeit nicht nur erbaut. Eine tatsaechliche Beeintraechtigung nationalstaatlicher Belange erkenne ich daraus jedoch nicht, zumal Deutschland ja heute als UNO- und Nato- Mitglied in ganz andere Verantwortungen und Bündnisverpflichtungen mit eingebunden ist.

Mit freundlichen Gruessen
Joerg Tauss