Frage an Jörg Henke von Sabine W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Henke,
Mich würde interessieren, wie Sie in Zukunft die Tagesmütter und Tagesväter im SHK unterstützen möchten. Wie bekommen wir eine gesetzliche Vertretungssituation, wie ist die Finanzierung bzw. Angleichung der Vergütung möglich, da in den letzten Jahren alle Erzieherinnen in Einrichtungen höher gestuft wurden? Wir sind staatlich anerkannte Erzieherinnen mit einer Arbeitswoche von mehr als 50 Stunden und bekommen 2,53 Euro pro Kind und Stunde. Keine Urlaubsbezahlung und keine Feiertage, obwohl die Politik genau weiß, dass wir abhängig selbständige Freiberufler sind. Wir können nicht selbständig Urlaub und Feiertage rausarbeiten. Die Poltik ruht sich bis heute darauf aus, dass wir eine Minderheit sind, aber ohne uns, kämen Ihre Betreuungsquoten ins Wanken.
Mit freundlichen Grüßen
S. W.
Tagesmutti
Im Zentrum der familienpolitischen Agenda der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag steht die Konzeption eines Familiengeldes. Der Grundgedanke hierbei ist, dass der Geldbetrag, der einer öffentlichen Ganztagsfremdbetreuung entspricht, den Familien direkt zur Verfügung gestellt wird. Die Eltern können dann selbst und an den eigenen individuellen Bedürfnissen orientiert entscheiden, wie sie das Geld einsetzen. Sie können damit beispielsweise einen Platz bei einer *Tagesmutter* ebenso finanzieren wie einen, in einer Betreuungseinrichtung. Die AfD fordert eine tatsächliche Wahlfreiheit der Eltern bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder.
Am 12.09.2019 wurde im Thüringer Landtag das „Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (ThürKigaG)“ beschlossen. Die AfD-Fraktion bedauert, dass die Kindertagespflege, außer im Gesetzestitel, keine Berücksichtigung findet. Wie wir in unserem Redebeitrag betont haben, hätten die Bundesmittel wesentlich in die Qualität sowohl der Kindertageseinrichtungen als auch der Kindertagespflege investiert werden müssen. Wir brauchen eine tatsächliche Gleichstellung der Kindertagespflege. Es darf nicht sein, dass Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit schon nach einigen Jahren beenden müssen, weil sie aufgrund sehr geringer Vergütung die Altersarmut fürchten müssen. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die sicherstellen, dass Kindertagespflegepersonen bei einer Regelarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Henke