Dr. Jörg Bormann / WK 10
Jörg Bormann
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Frage von Jonas B. •

Wie stehen Sie zu dem Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“, das Außenwerbung in Hamburg begrenzen möchte und damit die Lichtverschmutzung in Hamburg begrenzen?

Beleuchtete, hinterleuchtete und digitale Werbeanlagen sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf Menschen und Natur verantwortlich. Die Folgen von künstlichem Licht am Abend und bei Nacht reichen von Schlafstörungen bis zu schwerwiegenden Stoffwechselerkrankungen. Bei Insekten und Vögeln werden das Paarungs- und Wanderverhalten sowie die Nahrungssuche nachhaltig gestört, was schließlich zu einer Verminderung der Artenvielfalt führt. Als Biologe, wie stehen Sie zu dem Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“, mit einem „Werberegulierungsgesetz“ digitale, beleuchtete und hinterleuchtete Werbung begrenzen möchte?

*https://www.hamburg-werbefrei.de/gesetzentwurf/

Dr. Jörg Bormann / WK 10
Antwort von
Volt

Lieber Jonas B.., 

Volt Hamburg hat bisher keine durch einen Parteitag beschlossene oder vom Vorstand verfasste Verlautbarung zum Thema Werbung im öffentlichen Raum abgegeben. In unserem Wahlprogramm für die Bürgerschaftswahl 2025 betonen wir jedoch die Bedeutung einer inklusiven Stadtplanung und die Förderung von Begegnungsorten im öffentlichen Raum. Zudem setzt sich Volt für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung ein. Volt Hamburg unterstützt dementsprechend Maßnahmen, die zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen.

Davon losgelöst habe ich als Bürger dieser Stadt und künftiger Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft eine Meinung dazu:

Die immer weiter um sich greifende Nutzung des öffentlichen Raums für teils großformatige, beleuchtete Reklametafeln ist aus vielen Gründen in meinen Augen ein großes Ärgernis. Neben den zumeist recht banalen, kommerziellen Inhalten ist es, und das ist meine persönliche Meinung, einfach eine ziemliche Frechheit, allerorten mit Werbung konfrontiert zu sein. Dementsprechend stehe ich den Zielen der Initiative „Hamburg Werbefrei“ wohlwollend gegenüber und schließe mich der Forderung an, gestalterische Vorgaben für Werbeanlagen zu machen, um eine stadtbildverträgliche Integration zu gewährleisten und die optische Dominanz von Werbung zu vermeiden. Ob ein grundsätzliches Verbot von digitalen Werbeanlagen und Wechsellichtanlagen der richtige Weg ist, ziehe ich hingegen in Zweifel, denn diese könnten ja auch eine sinnvolle Funktion bekommen, z.B. durch die Priorisierung von Veranstaltungshinweisen und nichtkommerziellen Informationen, wie z.B. Warnmeldungen.

Die von diesen Tafeln ausgehende Lichtverschmutzung habe ich für meine Abwägungen zu Werbung im öffentlichen Raum bislang nicht in Betracht gezogen. Ich würde auch tatsächlich infrage stellen, dass diese einen wesentlichen zusätzlichen Beitrag leisten zur Lichtmenge in einer ohnehin durch Straßenlaternen und den Hafen extrem hellen Stadt. Leider muss man natürlich auch ins Kalkül ziehen, dass die Stadt nicht ganz unerhebliche Mittel einnimmt durch die Vermietung öffentlicher Flächen und es ist zu prüfen, welche Einnahmeausfälle zu verbuchen wären, würde man die kommerziellen Werbetafeln aus dem Stadtbild komplett tilgen. Diese Haushaltslücken gälte es dann natürlich auszugleichen.