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Frage von Benjamin S. •

Frage an Joana Cotar von Benjamin S. bezüglich Recht

Sollten Flüchtlinge in Ihre Herkunftsländer zurückkehren müssen, wenn die Fluchtursachen (z.B. ein diktatorisches Regime) nicht länger gegeben sind?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

entfällt der Fluchtgrund durch Beendigung von Krieg, politischer oder religiöser Verfolgung im Herkunftsland der Flüchtlinge, endet deren Aufenthaltserlaubnis. Die betroffenen Flüchtlinge müssen Deutschland wieder verlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Joana Cotar

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