Frage von Benjamin S. • 06.11.2018
Frage an Joana Cotar von Benjamin S. bezüglich Recht
Sollten Flüchtlinge in Ihre Herkunftsländer zurückkehren müssen, wenn die Fluchtursachen (z.B. ein diktatorisches Regime) nicht länger gegeben sind?
Anmerkung der Redaktion
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Antwort von Joana Cotar parteilos • 17.08.2019
Sehr geehrter Herr S.,
entfällt der Fluchtgrund durch Beendigung von Krieg, politischer oder religiöser Verfolgung im Herkunftsland der Flüchtlinge, endet deren Aufenthaltserlaubnis. Die betroffenen Flüchtlinge müssen Deutschland wieder verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Joana Cotar
Anmerkung der Redaktion