Joachim Talke
WASG
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Frage von Christine F. •

Frage an Joachim Talke von Christine F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Talke,

gegenwärtig können die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg faktisch nur über Wahlen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, da die derzeitigen gesetzliche Vorschriften für Volksbegehren auf Landesebene und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene so restriktiv sind, dass bisher alle Volksbegehren und die meisten Bürgerbegehren nicht zugelassen wurden oder gescheitert sind. Dies widerspricht dem Grundgesetz und der Landesverfassung (Artikel 25 Landesverfassung Baden-Württemberg: „(1) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen... ausgeübt.“)
Darum ist aus meiner Sicht eine Änderung der Gemeindeordnung in dem Wortlaut nötig, wie sie das Bündnis für Mehr Demokratie in Baden-Württemberg fordert ( http://www.buergerentscheid-bw.de/gesetzentwurf.html ). Dieser Gesetzentwurf ist im Juli 2005 im Landtag an den Stimmen von CDU und FDP gescheitert. Meine Fragen:
1.) Wie stehen Sie zu Elementen der direkten Demokratie?
2.) Würden Sie dem genannten Gesetzentwurf bei einer neuerlichen Abstimmung im Landtag zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Christine Fabricius

Antwort von
WASG

Zu der Frage "Wie stehen Sie zu Elementen der direkten Demokratie?":

Wir stehen natürlich voll hinter den Forderungen des "Bündnis für mehr Demokratie" und wollen wie sie zumindest die Angleichung der Vorschriften an die von Bayern. Wir beteiligen uns auch aktiv an der Unterschriftenaktion und haben Listen und Infomaterial vorrätig.

Zu der Frage "Würden Sie dem genannten Gesetzentwurf bei einer neuerlichen Abstimmung im Landtag zustimmen?":

Natürlich ja. Bürger- und Volksentscheide sind eine massgebliche Grundlage für mehr direkte Demokratie und somit eines der wichtigen Mittel, gegen Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen usw. vorgehen zu können.

MfG
Joachim Talke