Frage an Joachim Runkel von Bettina R. bezüglich Verkehr
Im Zusammenhang mit den regelmäßigen Sperrungen der BAB2 zwischen Bad Nenndorf u.Bad Eilsen wird regelmäßig auch die Strecke Rehren/Pohle/Lauenau als Umleitung genutzt. Diese starke Verkehrsbelastung hat zu erheblichen Beschädigungen im Fahrbahnbereich geführt. Nach den jetzt zugesagten Förder- maßnahmen im Strassenbau für den LK Schaumburg stellt sich hier auch die Frage, ob für diesen Problembereich Landesmittel zur Verfügung gestellt werden können? Gleichzeitig sollte über eine verkehrsberuhigte Maßnahme im Ortseingang Pohle nach- gedacht werden.
Niedersachsen hat ein Konzept zur Straßenerhaltung entwickelt und flächendeckend umgesetzt. Mit diesem Prognosemodell steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem für das komplette Straßennetz die Entwicklung des Fahrbahnzustands und des Investitionsbedarfs für den Substanzerhalt unter Berücksichtigung der Alterung des Straßennetzes prognostizieren in ganz konkrete Handlungskonzepte umsetzen lässt. Ich werde die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln bitten, den Zustand der Straße in Pohle erneut zu überprüfen, um eventuell Veränderungen in der aus dem oben genannten Handlungskonzept abgeleiteten Prioritätenliste der zu erneuernden Straßen zu erreichen. Wir haben im Haushalt 2008 die Mittel für Straßenbau gegenüber 2007 erheblich aufgestockt. Sollte in Pohle akuter Handlungsbedarf festgestellt werden, wird diesem Umstand Rechnung getragen. Parallel dazu kommt es darauf an, durch geeignete Verkehrsleitmaßnahmen auf der BAB2 die Unfallhäufigkeit und damit die Staubildung zu verringern. Ich setzte mich dafür ein, dass Entsprechendes(z.B. flexible Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote für LKW) umgesetzt werden. Für verkehrsberuhigende Maßnahmen wäre der zunächst der Landkreis zuständig. Dieser müsste Prüfen, ob weitergehende Geschwindigkeitsreduzierungen nötig sind.
Die angesprochenen Fördermaßnahmen resultieren aus den Finanzhilfen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Diese Finanzhilfen sollen helfen, die verkehrliche Infrastruktur in den Regionen zu verbessern. Hierzu gewährt das Land nach Prüfung Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zusammenschlüssen Finanzhilfen bis zu 75 Prozent. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Förderung des kommunalen Straßenbaus. Diese Aufgabe wird dezentral in den regionalen Geschäftsbereichen Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel wahrgenommen.
Durch die Landesbehörde gefördert werden können Bau oder Ausbau von
- verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen
- verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz
- verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen in zurückgebliebenen Gebieten
- Straßen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Eisenbahnstrecken
- Verkehrsleitsystemen sowie von Umsteigeparkplätzen zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs - öffentlichen Verkehrsflächen für in Bebauungsplänen ausgewiesene Güterverkehrszentren einschließlich der in diesen Verkehrsflächen liegenden zugehörigen kommunalen Erschließungsanlagen nach den §§ 127 und 128 Baugesetzbuch in der Baulast von Gemeinden, Landkreisen oder kommunalen Zusammenschlüssen, die an Stelle von Gemeinden oder Landkreisen Träger der Baulast sind.
Ob die Straße in Pohle die Voraussetzungen der Förderanträge für den kommunalen Straßenbau erfüllt, müsste geprüft werden. Ich werde mich darum kümmern.