Frage an Joachim Hörster von Hans E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hörster,
im deutschen Strafrecht können Straftäter, obwohl bereits volljährig, bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres, nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Diese Ausnahmeregel ist aber keine Ausnahme mehr, sondern in fast allen Fällen gängige Rechtsprechung. Mit anderen Worten, es wird hier milder verurteilt. Ich will das gar nicht bewerten denn ich bin juristisch nicht belastet, ich habe nur mein normales Gerechtigkeitsempfinden.
Jetzt meine Frage:
Männer und Frauen ab dem 18.Lebensjahr müssen, egal welche persönliche Reife vorliegt, egal welche Einsicht die Betreffenden haben, eingegangene pekuniäre Verpflichtungen erfüllen. Da gibt keine Boni wegen magelnder sittlicher Reife, fehlender Einsicht oder Blödheit. Ist das wirklich gerecht?
Mit freunlichem Gruß
H.Ewers