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Joachim Hörster
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Frage von Juergen W. •

Frage an Joachim Hörster von Juergen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Nachtrag zu meiner Frage vom 08.11.2007:

Bitte erklären Sie mir doch einmal, warum Sie als Vorsitzender der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auch die nationale Umsetzung des Art.4, Nr.1 EuSC am 14.06.2007 im Bundestag abgelehnt haben.

Ich kann diese Entscheidung von Ihnen nicht nachvollziehen, da Ihnen der Bericht des europäischen Ausschuss für Sozialrechte (Juni 2007) ja schon sicherlich vor der Abstimmung bekannt war, oder nicht?

Wird die Bundesrepublik Deutschland das Zusatzprotokoll ratifizieren, so das auch in Bezug auf die Einhaltung des Art.4, Nr.1 EuSC ein zukünftiges kollektives Klagerecht möglich ist?

Bitte beantworten Sie meine Fragen hier direkt im öffentlichen Forum.

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Wörmer

Portrait von Joachim Hörster
Antwort von
CDU

Die Frage wird persönlich beantwortet, wenn sich der Fragesteller direkt mit Herrn Hörster in Verbindung setzt.

Joachim Hörster
Mitglied des Deutschen Bundestages
für den Wahlkreis 206 Montabaur

Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Vorsitzender des Vermittlungsausschusses
von Bundestag und Bundesrat

Platz der Republik 1
11011 Berlin
Büro: Paul-Löbe-Haus, Raum 4.745
Fon: +49 (0)30 227-73208
Fax: +49 (0)30 227-76559
E-Mail: joachim.hoerster@bundestag.de

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.