Frage an Joachim Hörster von Juergen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Nachtrag zu meiner Frage vom 08.11.2007:
Bitte erklären Sie mir doch einmal, warum Sie als Vorsitzender der Parlamentarischen Versammlung des Europarates auch die nationale Umsetzung des Art.4, Nr.1 EuSC am 14.06.2007 im Bundestag abgelehnt haben.
Ich kann diese Entscheidung von Ihnen nicht nachvollziehen, da Ihnen der Bericht des europäischen Ausschuss für Sozialrechte (Juni 2007) ja schon sicherlich vor der Abstimmung bekannt war, oder nicht?
Wird die Bundesrepublik Deutschland das Zusatzprotokoll ratifizieren, so das auch in Bezug auf die Einhaltung des Art.4, Nr.1 EuSC ein zukünftiges kollektives Klagerecht möglich ist?
Bitte beantworten Sie meine Fragen hier direkt im öffentlichen Forum.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Wörmer
Die Frage wird persönlich beantwortet, wenn sich der Fragesteller direkt mit Herrn Hörster in Verbindung setzt.
Joachim Hörster
Mitglied des Deutschen Bundestages
für den Wahlkreis 206 Montabaur
Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Vorsitzender des Vermittlungsausschusses
von Bundestag und Bundesrat
Platz der Republik 1
11011 Berlin
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