Frage an Joachim Hörster von Rolf N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Hörster,
mit der untenstehenden Frage hatte ich mich bereits an Ihren Kollegen Dr. Fuchs gewandt, er verwies mich an Sie.
Hier zu dem von mir angesprochenen Problem:
Einer Privatperson ist es schier unmöglich, jemanden ohne großen bürokratischen Aufwand geringfügig zu beschäftigen. In meinem konkreten Fall ging es um das Anstreichen einer Fassade. Ein Malerbetrieb lehnte diese Arbeiten ab, wegen der asbesthaltigen Platten. Zum guten Schluss habe ich die Arbeiten selbst ausgeführt.
Meine Frage daher an Sie:
Wäre es generll denkbar, dass man die Person X mit der Arbeit Y beauftragt, ihr die Summe Z bezahlt und eine entsprechende MItteilung an das Finanzamt macht, um die dafür notwendigen Abgaben zu entrichten? So, wie sich jetzt die mehr als umständliche Situation darstellt, ist man förmlich dazu gezwungen, der Schwarzarbeit Vorschub zu leisten.
Lässt sich da nichts ändern?
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Nölle
Sehr geehrter Herr Nölle,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Montabaur beantworte ich gerne persönliche Anfrage aus meinem Wahlkreis. Nur möchte ich dafür keine Vermittlung oder Moderierung durch das Portal Abgeordnetenwatch.de. Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis können sich direkt an mein Berliner Büro unter joachim.hoerster@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hörster MdB