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Joachim Albrecht
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Frage von Henryk W. •

Frage an Joachim Albrecht von Henryk W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Albrecht,

zunächst einmal wünsche ich Ihnen weiterhin gute Besserung.

Ich möchte zwei Fragen an Sie richten.

Meine erste Frage ist eher allgemeiner Natur und bezieht sich nicht nur auf das angegebene Thema.
Wahlkampftypisch hebt die CDU als Regierungspartei momentan ihre Erfolge natürlich besonders hervor. Auch in der besten Regierung läuft jedoch nicht alles glatt und die Fähigkeit zur Selbstkritik kann auch eine Tugend sein, zumal sich so zukünftige Probleme vielleicht verhindern ließen.
Daher würde mich interessieren, in welchen Bereichen bzw. bei welchen Vorgängen Sie als Mitglied der niedersächsischen CDU und Landtagsabgeordneter während der vergangenen Legislaturperiode Schwächen in der Regierungsarbeit gesehen haben. Was waren im Nachhinein vielleicht sogar klare Fehler, welche eigentlich gesteckten Ziele wurden verfehlt?

Meine zweite Frage schließlich richtet sich an Sie als Gymnasiallehrer, der berufsbedingt besondere Erfahrung im Umgang mit Heranwachsenden hat. Zudem meine ich mich zu erinnern, gelesen zu haben, dass Innere Sicherheit auch zu Ihren politischen Interessen gehört. Daher frage ich mich, welche Position Sie in der Frage der so genannten "Killerspiele" einnehmen, ein insbesondere seitens der CDU oft vorgebrachtes Thema, welches vor allen Dingen junge Leute betrifft. Da in dieser Debatte der derzeitige niedersächsische Innenminister sowie der Justizminister der Vorgängerregierung häufiger öffentlich in Erscheinung treten und natürlich auch die Möglichkeit neuerlicher Bundesratsinitiativen besteht, halte ich es für legitim, diese Frage auch im Vorfeld der Landtagswahl zu stellen.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Henryk Wicke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wicke!
Vielen Dank für Ihre guten Wünsche und die beiden Fragen.

Die Fähigkeit zur Selbstkritik ist der CDU Niedersachsen nicht verloren gegangen, auch wenn im Wahlkampf natürlich die Erfolge und guten Ergebnisse unserer fünfjährigen Regierungszeit herausgestellt werden. Die Landtagsfraktion hat in den vergangenen Jahren immer wieder intern um verschiedene Sachfragen gerungen. Nicht alle Vorschläge der Landesregierung zu Gesetzesänderungen sind in der Fraktion mitgetragen worden. In einigen Fällen hat es durchaus deutliche Veränderungen gegeben. Dabei sind nach langen, intensiven Diskussionen auch einzelne Entscheidungen getroffen worden, die nicht immer glücklich gewesen sind, aber nach außen von allen mitgetragen wurden. Intern wurde nach solchen Entscheidungen durchaus weiter diskutiert und in Einzelfällen auch die getroffene Entscheidung revidiert. Zwei Fälle möchte ich hier beispielhaft nennen, die aus meiner sehr persönlichen Sicht nicht so glücklich gelaufen sind: die Streichung des Landesblindengeldes für Erwachsene ab 27 Jahren und das Nichtraucherschutzgesetz.

Beim Landesblindengeld war eine große Minderheit in der Fraktion gegen die Streichung. Es ist uns zwar gelungen, das Landesblindengeld in voller Höhe für alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr zu erhalten, aber erst nach vielen weiteren Gesprächen ist es nach einer längeren Zeit gelungen, die Kollegen zu überzeugen, Landesblindengeld auch für ältere Betroffene wieder zu zahlen.
Der erste Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes ging nach meiner Auffassung an der eigentlichen Zielsetzung des Gesundheitsschutzes vorbei. Die ursprüngliche Idee, es den Gastwirten freistellen zu wollen, ob sie ihre Gastwirtschaft rauchfrei oder als Rauchergaststätte führen wollten, hielt ich für falsch. Persönlich habe ich in unseren fraktionsinternen Diskussionen die Auffassung vertreten, in das Gesetz keine Ausnahme für Gaststätten beim Rauchverbot zu schreiben, sondern alle Gaststätten gleich zu behandeln. Diese Auffassung vertrete ich nach wie vor, auch wenn ich dem Kompromiss, den die Fraktion dann beschlossen hat, im Landtag zugestimmt habe.

Zu Ihrer zweiten wichtigen Frage: Von einem Verbot aller so genannten Killerspiele, seien es Ego-Shooter oder andere, halte ich wenig. Diese Videospiele sollten uns in mehreren Richtungen aktiv werden lassen. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang eine bessere Medienerziehung, die in breiterem Maße im Unterricht unserer Schulen erfolgen muss. Der weitere Aspekt ist die Frage der Zeit, die Kinder und Jugendliche vor und mit dem Computer im Laufe eines Tages verbringen. Diese z.T. sehr umfangreiche Zeit zu reduzieren sollte ein Schritt sein, denn neben der Frage einer möglichen Steigerung des Aggressionspotentials von Videospielern halte ich die Problematik einer möglichen Spiel- und daraus resultierend Internet-Sucht für sehr gravierend. Auch dies ist ein Aspekt, der bei der Medienerziehung eine wichtige Rolle spielen sollte. In diese Medienerziehung müssen allerdings die Eltern mit eingebunden werden. Eltern sollten wissen, womit sich ihre Kinder beschäftigen und was sie auf
den Computern spielen. Eltern sollten durchaus auch selbst diese Spiele mit ihren Kindern gemeinsam spielen, selbst wenn sie nicht in höhere Level gelangen. Die Wirkung von Videospielen sollte auch den Eltern bewusst werden und sie veranlassen, mit den Kindern darüber zu sprechen und den Kindern die Problematik des übermäßigen Videospielens aufzuzeigen.
Zu überprüfen ist allerdings, ob die freiwillige Selbstkontrolle der Videospieleindustrie (USK) ausreicht oder ob hier andere Kontroll- und Bewertungsmaßstäbe für die Freigabe von Videospielen erforderlich sind. In etlichen Fällen halte ich die Freigabe ab 12 oder ab 16 Jahre für falsch.
Nicht zuletzt halte ich ein Verbot der Videospiele nur für schwer durchsetzbar, da Software problemlos aus dem Internet herruntergeladen werden kann und damit nicht vom Markt verschwinden würde. Der Staat müsste daher dann eine totale Überwachung des gesamten Internetverkehrs durchsetzen, was ich für falsch halte.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Albrecht