Sehr geehrter Herr Spahn, warum werden in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Einkommensarten bei der Berechnung des Beitrags beruecksichtigt?
Sehr geehrter Herr Spahn,
warum werden in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Einkommensarten bei der Berechnung des Beitrags beruecksichtigt?
...wie das auch bei Arbeitslosen ohne Leistungsbezug ist.
Es kann nicht sein, dass jemand der z.B. jaehrlich 30.000 Euro Einnahmen aus Verpachtung fuer Land (z.B. fuer Windkraftanlagen) einnimmt,
beitragsmaessig genauso eingeordnet wird wie ein Arbeitsloser ohne Leisungsbezug mit keinem oder auch nur einem geringen Einkommen. Jegliches Einkommen sollte bei allen beruecksichtigt werden.
Ferner sollten auch nicht erwerbstaetige Ehepartner oder Partner den kleinstmoeglichen Beitrag eines Pflichtversicherten zahlen. (~65 Euro KV plus PV). Die kostenfreie
Familienmitversicherung stammt meines Erachtens aus einer Zeit, in der die Frau den Mann noch fragen musste, ob sie arbeiten duerfte.
Selbstaendige zahlen schon lange fuer ihren Partner (KV plus PV ca 214 Euro).
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen. Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen.
Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn