Sehr geehrter Herr Spahn, können Sie etwas gegen den dubiosen Umgang mit Versicherten beim Bonusheft für Zahnbehandlung unternehmen?
Sehr geehrter Herr Spahn, wenn 23 Monate zwischen zwei Zahnarztbesuchen liegen und ein Jahreswechsel, gibt es glücklicherweise keine Einschränkungen. Wenn 13 Monate zwischen zwei Zahnarztbesuchen liegen und ein Jahreswechsel gibt es glücklicherweise ebenfalls keine Einschränkungen. Wenn 13 Monate zwischen zwei Zahnarztbesuchen liegen und 2 Jahreswechsel, dann "verfällt" das jahrelang geführte und gestempelt Bonusheft und die Versicherten werden für 5, bzw. 10 Jahre "abgestraft" und müssen das Bonusheft von vorn beginnen. Können Sie etwas gegen diesen "dubiosen" Umgang mit den Versicherten unternehmen, der die Versicherten unverhältnismäßig benachteiligt?
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen. Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn