Sehr geehrter Herr Spahn, kann man sich als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug in einer privaten Krankenversicherung versichern?
Sehr geehrter Herr S.,
kann man sich als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug in einer privaten Krankenversicherung versichern?
Anders ausgedrueckt, gibt es ein Gesetz,
das private Krankenversicherungen dazu verpflichtet, Arbeitslose ohne Leistungsbezug mit keinem oder nur geringen Einkommen aufzunehmen?
Wenn nicht, ist eine Eingruppierung eines Arbeitslosen ohne Leistungsbezug, der per Gesetz in der Folgeversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichert wird, als freiwillig Versicherter, falsch.
Er sollte gefuehrt werden wie jemand in der Auffangpflichtversicherung als Pflichtversicherter.
Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen. Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen.
Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn