Johann Peter Frank (1745-1821) "System einer vollständigen medicinischen Polizey": Soll die heutige Politik des Zurückruderns weitergeführt werden, wenn man mittlerweile an der Wand steht?
Sehr geehrter Herr Spahn!
In § 20 (6) S.1 IfSG ist klar geregelt, dass es zu einer Impfpflicht kommen kann. Dies entstammt aus dem Reichsimpfgesetz vom 08.04.1874, wo die volksgesundheitliche Notwendigkeit der Pockenimpfung gesundheitspolizeilich auch bei Kindern konsequent durchgesetzt wurde. Weshalb wird unterhalb dieser rechtsgeschichtlichen Tatsache für die Herbst- und Wintermonate nicht für [gewerbliche] Innenräume eine 2G++ Regel vorgeschrieben, sodass täglich, Genesene und Geimpfte zzgl. Testen auch medizinische Nasen- und Mundschutz tragen müssen? Warum gibt bis dahin ebenfalls keine Impfpflicht für zu umfassende Gesundheitsberufe? Warum gibt es bis dahin kein Recht auf mobiles Arbeiten? Warum wird weiterhin bei einer Pandemie bundeslandübergreifender Tragweite den Bundesländern nicht das volle Instrumentarium zugetraut? Ist die Scheu vor [den ausgewogenen] höchstrichterlichen Urteilen größer als die Schande, später am Grab des unbekannten Pandemieopfers kondolieren zu müssen?
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen. Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn