Ist eine TRIAGE im Zusammenhang mit Corona unter Beachtung der Verfassungsgerichtsentscheidung 1 BvR 357/05 -, Rn. 1-156 vom 15.02.2006 verfassungskonform?
Sehr geehrter Herr Spahn,
das RND berichtete am 17.November:
Für den Ernstfall, dass tatsächlich schwerwiegende Kapazitätsengpässe auf den Intensivstationen auftreten und triagiert werden muss, hat die DIVI, zusammen mit sieben weiteren Fachgesellschaften, im April vergangenen Jahres einen Leitfaden erstellt. Wichtigstes Kriterium der Triage ist demnach die klinische Erfolgsaussicht.
Das heißt, es werden – wenn nicht anders vermeidbar – die Patientinnen und Patienten intensivmedizinisch priorisiert, die durch die Maßnahmen eine höhere Überlebenschance haben. Patientinnen und Patienten, bei denen es nur sehr geringe Aussichten gibt, dass sie überleben, werden nicht intensivmedizinisch behandelt. So könne eine Diskriminierung von Erkrankten aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder ihres sozialen Status vermieden werden, heißt es in der Divi-Leitlinie.
Wie stehen Sie zu diesen Aussagen?
Sehr geehrter Herr Z.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen. Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn