Jens Spahn
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Frage von Yannick B. •

Frage an Jens Spahn von Yannick B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Spahn,

wenige Tage zuvor reisten Sie nach Südafrika. Einen Tag nach Ihrer Ankunft nahmen Sie einen Termin in der Talkshow von Frau Will wahr.

Laut dem RKI wird Südafrika als Virusvarianten-Gebiet klassifiziert und seit Juni 2020 als Risikogebieten.

Dazu schreibt das RKI:

Spezielle Test- und Nachweispflichten sowie Quarantänepflicht für Einreisende nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet. Über einen Testnachweis unmittelbar bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Personen verfügen, wenn sie aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet einreisen. Einreisende aus einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), müssen spätestens 48 Stunden nach Ankunft einen entsprechenden Testnachweis vorweisen können.
Bezüglich der Quarantänepflicht besteht die Möglichkeit zur „Freitestung“ bei Voraufenthalt in einem Risikogebiet (nicht Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet), durch Vorlage eines negativen Testnachweises bei der zuständigen Behörde. Bei Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet besteht keine Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderungsdauer (Quarantäne). Die Regelung zur Quarantänepflicht nach Einreise aus Risikogebieten gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.

Wie ist es möglich, dass Sie von der Quarantänepflicht ausgenommen sind?

Stellen Sie nicht ein erhöhtes Risiko für andere (in der Talkshow teilnehmende Gäste) dar?

Wie können Sie von deutschen Bürgern die Quarantänepflicht einfordern, wenn Sie sich selbst nicht daran halten?

Trifft auch hier bei Ihnen die für Politiker häufig benutzte Floskel „manche sind gleicher“ zu ?

Mit freundlichen Grüßen
Y. B.

Jens Spahn
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauer,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn

Anmerkung der Redaktion
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