Jens Spahn
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Frage von Klaus G. •

Frage an Jens Spahn von Klaus G. bezüglich Gesundheit

In welcher konkreten Form (Voraussetzung/Höhe) findet eine finanzielle Unterstützung pflegender Angehöriger in der (gemäß Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelung) statt?
Bislang gibt es lediglich (unter bestimmten Voraussetzungen) Rentenbeitragszahlungen. Alle anderen Leistungen werden ausschließlich an die zu pflegenden Person (Pflegegeld, Pflegesachleistungen für Tages-/Nachtpflege, Verhinderungs-/ und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel) bzw. berufliche Pflegende ausgekehrt. Pflegende Angehörige, die teils für ihren Angehörigen ihren Beruf aufgegeben haben, bekommen ansonsten KEINERLEI finanzielle Entlastung sondern müssen teils sogar die Krankenkassenbeiträge komplett selbst zahlen und werden bei Renteneintritt auf Sozialhilfe angewiesen sein.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Klaus Gill

Jens Spahn
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gill,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellsmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn

Anmerkung der Redaktion
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