Jens Spahn
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Frage von Lothar M. •

Frage an Jens Spahn von Lothar M. bezüglich Recht

Herr Spahn,

wie begründen Sie weiterhin eine rechtssichere Einführung von Corona-Pflichttests an Schulen in Bezug auf das Amtsgerichtsurteil im Weimar vom 08.04.2021 (Az.: 9 F 148/21)?

Hier die entsprechende Passage aus dem Beschluss:

B: Entscheidungsgründe
4. Die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Schnelltests in den Schulen

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Zu diesen personenbezogenen Daten gehört auch ein Testergebnis. Ein solches ist darüber hinaus ein persönliches Gesundheits-„Datum“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das grundsätzlich niemanden etwas angeht.

Auch dieser Grundrechtseingriff ist verfassungswidrig. Denn bei den konkreten Abläufen des Testgeschehens in den Schulen erscheint es unvermeidlich, dass zahlreiche weitere Personen (Mitschüler, Lehrer, andere Eltern) Kenntnis von einem beispielsweise „positiven“ Testergebnis erhalten würden.
Das gilt im Übrigen entsprechend, wenn ähnliche Testbarrieren beim Zugang zum Einkaufen oder zu kulturellen Veranstaltungen errichtet werden.
Hinzu kommt, dass eine etwaige landesrechtlich angeordnete Testpflicht für Schüler bereits nicht vom Infektionsschutzgesetz – unabhängig davon, dass sich dieses seinerseits erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt sieht - gedeckt ist.
Nach § 28 IfSG können die zuständigen Behörden in der dort näher bezeichneten Weise die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen, wenn „Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider“ festgestellt werden. Diese können nach § 29 IfSG einer Beobachtung unterworfen werden und haben dann auch erforderliche Untersuchungen zu dulden.

LM

Jens Spahn
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind.
Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellsmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn

Anmerkung der Redaktion
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