Frage an Jens Spahn von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Spahn
Das Grundgesetz garantiert im zweiten Satz "Gleichheit ohne Ansehen der Person", im folgenden Satz heißt es: "Alle Gesetzgebung hat sich daran zu halten". Wie kann es sein, dass für den "gewöhnlichen Bürger" Verbote gelten, für Profisportler Abstandsregeln und Maskenpflicht aber ausgeswerden?
Wenn Diese Personen sich nicht an geltendes Recht halten müssen, so braucht auch niemand sonst dies tun. Und Bußgeld bezahlen auch nicht. Selbst die Polizei besitzt nicht das Recht, Zusammenkünfte aufzulösen, wenn Profisportlern so ein Verhalten erlaubt wird. Glauben Sie, dass Politiker, die das Grundgesetz mit seiner Forderung: Alle Menschen sind gleich, ohne Ansehen der Person missachten ihr Mandat zu Recht innehaben ? Ich bin der Auffassung, dass die wenigen, die sich darüber hinwegsetzen sofort von ihrem Posten zurücktreten müssen (nicht sollten).
Es steht schwarz auf weiß im Grundgesetz und ist absolut nicht zu diskutieren.
MfG. ,
Andreas Bähr
Sehr geehrter Herr Bähr,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn