Jens Spahn
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Frage von Rainer S. •

Frage an Jens Spahn von Rainer S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Minister Spahn,
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19. Januar sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95-Masken getragen werden.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege schreibt vor, dass Im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung geprüft werden muss, ob bei dem Tragen einer FFP2- oder FFP-3 Maske eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss. FFP-Masken weisen nur einen geringfügig erhöhten Atemwiderstand sowie ein geringes Gewicht auf. Sie gehören nach der Einteilung der AMR 14.2 der Atemschutzgerätegruppe 1 an.
Laut Teil 4 Absatz 2 Nr. 2 der ArbMedVV ist für Maskentragende bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern, eine Angebotsvorsorge vorzusehen.
Bei Geräten der Gruppe 1 (Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar) muss den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, wenn die Tragedauer 30 Minuten am Tag überschreitet. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend..
partikelfiltrierende Halbmasken, FFP 1, FFP 2 oder FFP 3 (Herstellerangaben beachten)
Jetzt meine Frage zu dem Sachverhalt:
Wer macht denn in Corona-Zeiten und der Trageverpflichtung der FFP2 Masken die Gefährdungsbeurteilung für die Menschen auf der Straße?
Hat irgendjemand den Menschen gesagt, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie Probleme mit der Atemluft bekommen, weil sie die Maske tragen?
Auch die Erhöhung des CO²-Gehalts in der Atemluft, insbesondere bei längerem Tragen der FFP2 Maske ist noch kein Gesprächsthema gewesen, oder ?
Also wer klärt die Menschen auf, welchen Gefahren sie sich mit der FFP2 aussetzen und wie sie sich verhalten sollen?
Gehört das nicht zur allgemeinen Hinweispflicht, wenn etwas angeordnet wird, was Gefahren birgt?

Jens Spahn
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stark,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Spahn

Anmerkung der Redaktion
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