Frage an Jens Spahn von Lothar M. bezüglich Recht
Herr Spahn,
welchen Grund gibt es eine "epidemische Lage nationaler Tragweite" nach §5 des Infektionsschutzgesetzes weiterhin anzunehmen und damit die Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit Anordnungen und Rechtsverordnungen zu erlassen (siehe hierzu Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages - https://www.bundestag.de/resource/blob/690262/cb718005e6d37ecce82c99191efbec49/WD-3-080-20-pdf-data.pdf) und die daraus resultierenden Corona-Maßnahmen aufrecht zu erhalten?
Quelle Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html
Ich wünsche hier eine ausführliche Stellungnahme.
Schöne Grüße
LM
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn