Frage an Jens Spahn von Beate D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Minister,
ich wende mich mit einer Frage an Sie, da ich mir Sorge um den sozialen Zusammenhalt und die Demokratie mache. Meine Frage betrifft die Pflicht, Atemschutzmasken zu tragen. Ich vertrete wie Sie die Meinung, dass die Risikogruppen zu schützen sind. Ich finde trotzdem, dass diese Maßnahme inzwischen in Gebieten mit wenigen Infizierten unverhältnismäßig ist. Zur Erläuterung: In Leipzig haben wir derzeit (Stand 18.5.) 4 Kranke stationär in Behandlung, 27 Personen in häuslicher Quarantäne (unbekannt ob infiziert oder nur nach Kontakt in Quarantäne). Das sind rund 30 Personen (der Einfachheit halber). Nehmen wir für die Dunkelziffer (unerkannt Infizierte ohne Symptome) einen Faktor von 10 an (der ist doppelt so hoch wie der von Streeck in der Heinsberg-Studie ermittelte Faktor) können wir somit von 300 möglicherweise infizierten Personen in Leipzig ausgehen. Das sind bei 600000 Einwohnern 0,05 Prozent der Einwohner. Oder anders gesagt, der 2000te Mensch, dem ich (statistisch) begegne, könnte infiziert sein. Rechtfertigt diese Wahrscheinlichkeit es nicht, dass jetzt die Risikogruppen geschützt werden, indem entsprechende Personen sich selbst mit einer FFP2 Maske schützen? Inzwischen müssten doch genügend Masken verfügbar sein? Natürlich müsste sich auch jeder Mensch, der für sich diese Sicherheit wünscht, eine FFP2-Maske tragen können. Dadurch würde nicht mehr die Mehrheit der Menschen Masken tragen müssen. Kindern würde die Angst vor den vermummten Gesichtern genommen. Kritikern der Maßnahme würde entgegen gekommen und dadurch Spannungen in der Gesellschaft abgebaut werden. Können Sie sich vorstellen diesen Vorschlag in Gebieten mit wenigen Infizierten umzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
B. S.
Sehr geehrte Frau Dr. Strehlitz
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( jens.spahn@bundestag.de ), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn