Frage an Jens Spahn von Matthias J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spahn,
Masken mit Auslassventil konterkarieren die allgemeine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase. Denn während das Ziel der Maskenpflicht ist, andere zu schützen und der Eigenschutz egal ist, ist es bei den Masken mit Auslassventil genau umgekehrt. Dennoch darf man damit ganz legal in einen vollbesetzen Bus oder Laden gehen und alle umstehenden nahezu ungefiltert anhusten. Ob ein Infizierter dies unwissend oder mit voller Absicht tut, spielt für das Infektionsgeschehen keine Rolle. Wann wollen Sie dagegen etwas unternehmen?
Auf der anderen Seite dürfen sich z. B. Blechbläser-Ensembles noch nicht mal zu Proben treffen, selbst wenn sie ausreichend Abstand sicherstellen. Eine Trompete oder eine Posaune wird immer noch mit einem Blasrohr verglichen. Doch versuchen Sie mal, damit eine Kerze auszublasen: Keine Chance: 1. begrenzt die Engstelle im Mundstück den Luftstrom, 2. sinkt die Luftgeschwindigkeit mit zunehmender Querschnittsfläche, 3. wären längere Passagen gar nicht spielbar, wenn der Luftstrom nicht deutlich geringer wäre als beim Sprechen. Außerdem schlägt sich eventuelles Aerosol an den Wandungen nieder, vor allem in den Ventilen und Windungen. Zusammen mit dem Kondensat kann es gezielt auf ein Einwegtuch abgelassen werden. Somit ist das Schwätzchen nebenbei das größere Risiko. Wann dürfen Blasorchester, Posaunenchöre, Bigbands usw. endlich wieder aktiv werden?
Freundliche Grüße