Frage an Jens Spahn von Christine H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spahn,
im § 28 des Infektionsschutzgesetzes steht im 2. Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite der Passus, dass sich betroffenen Personen durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen.
Steht uns allen somit in diesem Fall eine Impfpflicht bevor ???
Und wenn, auch dann, wenn der Impfstoff nicht alle bis dato geltenden Freigabekriterien durchlaufen hat?
Im Grundgesetz der BRD wird uns das Recht auf körperliche Unversehrtheit zugesichert.
Wie stehen sie zu diesen anstehenden Entscheidungen ?
MfG
C. H.
Sehr geehrte Frau Herklotz,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn