Frage an Jens Spahn von Nermin C. bezüglich Menschenrechte
§ 28 Impfschutzgesetz
Sehr geehrter Herr Spahn,
auf dem ersten Blick scheinen die geplanten Veränderung des Impfschutzgesetzes eine Entlastung für den Bürger zu sein. Das heißt, der Gesetzgeber darf bereits jetzt schon stark in die Grundrechte eingreifen. Das, was wir gerade erleben, ist auf § 28 Impfschutzgesetz gestützt. Um diesen Grundrechtseingriffen zu entgehen, ermöglicht der Gesetzgeber nun ein Handlungsfeld. Der Bürger kann dem entgehen, indem er sich impft oder eine Immunität nachweist (§28 Impfschutzgesetz in der erwarteten Fassung).
Habe ich das richtig verstanden?
Wenn wir nun jedes Jahr eine neue Pandemie haben und uns nicht impfen lassen, dann dürfen wir das erleben, was wir gerade erleben, richtig?
Herr Spahn, inwieweit sind die Regelungen im § 28 Impfschutzgesetz vom Grundgesetz gedeckt?
Sehr geehrter Herr Karacali,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn