Frage an Jens Spahn von Stephanie S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spahn,
Wie gestern veröffentlicht wurde, soll es ab dem 15.05. Gesetzlich festgelegt werden das jeder Mensch eine gewisse Immunität vorweisen muss, da er sonst seine Grundrechte verliert (Quelle : www.bundesministerium.de Änderung des §28) in welchem Umfang lässt sich dieses mit dem ersten Grundgesetz des Verfassungsrechtes vereinbaren?! "die Würde des Menschen ist unantastbar"!
Das was sie mit dieser Änderung festlegen widerspricht in ganzer Linie diesem Recht! Wie verhält es sich denn mit den einhergehenden Pflichten eines Menschen mit Grundrechten? Zum Beispiel eine monatliche Steuerzahlung an den Staat?! Entfällt Diese dann ebenfalls?!
Ich finde es doch sehr sehr fragwürdig ob das alles was hier beschlossen wurde zum Besten eines Einzelnen oder nur zum Besten der oberen Tausend gehört?!
Sehr geehrte Frau Schmidt,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn