Jens Spahn
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CDU
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Frage von Marco S. •

Frage an Jens Spahn von Marco S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Kleinunternehmen bekommen als Corona-Beihilfe je nach Mitarbeiteranzahl bis zu 15.000,- €. Nachweis: https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/corona-hilfen-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleinunternehmer-84233709. Nun sind Zahnarztpraxen, betrachtet nach der Mitarbeiterzahl, Kleinunternehmen. Demnach würden denen o. a. Einmalhilfe zustehen. Sie unterscheiden und differenzieren, in dem Sie den Therapeuten 40 % des letzten Quartals 2019 vergüten möchten. Den Zahnärzten möchten Sie 90 % des Vorjahresumsatzes erstatten. Nachweis: https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/spahn-plant-rettungsschirm-fuer-therapeuten-und-zahnaerzte-39032.html.

Warum die Zwei-Klassen-Gesellschaft?

Was sind Ihre Beweggründe dieser Ungleichbehandlung?

Wie vereinbart sich Ihr Vorschlag mit dem Grundgesetz, Artikel 3 (Alle Menschen sind gleich)?

Jens Spahn
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Skowron,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Spahn

 

Anmerkung der Redaktion
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