Frage an Jens Spahn von Günter S. bezüglich Gesundheit
Es gibt seit dem 1.1.2020 das in Kraft getretene BetriebsrentenfreibetragsGesetz.
Die Krankenkasse IKK Südwest besteht nach wie vor auf die bisher in 2019 gezahlten Beiträge. Die Umsetzung einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge hat bisher immer pünktlich funktioniert.
Meine Frage ist: darf die Krankenkasse trotz meines per Gesetz geänderten Beitrages mir eine Zahlungserinnerung über den in 2019 gezahlten Beitrages stellen.
Mit freunlichen Grüßen Günter Sehlinger
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn