Frage an Jens Spahn von Olinga P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spahn,
was den Wirkungsgrad der Masern-Impfung angeht, so hat die berühmte staatliche KiGGS-Studie ergeben, dass bis zu 12,6 % aller zweimal geimpften Kinder und Jugendlichen keinen als schützend angesehenen Antikörpertiter vorweisen können, also sogenannte „Impfversager“ sind. Das können demnach auch in komplett durchgeimpften Schulklassen bis zu drei Schüler je Klasse sein, die trotz ihres Impfstatus erkranken und das Virus weiterverbreiten können!
Damit verkehrt sich aber die Absicht einer gesetzlichen Impfpflicht genau ins Gegenteil, z. B. der Schutz von Immungeschwächten, die nicht geimpft werden können.
Dem könnte leicht begegnet werden, indem dem Gesetz nicht der Impfstatus, sondern der Immunstatus (=Antikörpertiter) zugrunde gelegt wird. Ein Antikörpertest kostet nicht viel und schafft mehr Klarheit über den Immunstatus eines Menschen als der Impfstatus. Ein ausreichend hoher Antikörpertiter befreit ja laut Masernschutzgesetz ausdrücklich von der Impfpflicht.
Frage: Warum wird im Gesetzes-Entwurf nicht der aussagefähigere Immunstatus, sondern der unzuverlässige Impfstatus als Grundlage für den Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen definiert?
Frage: Steht das nicht im Widerspruch zum erklärten Ziel, die Infektionsketten zu unterbrechen und Immungeschwächte zu schützen?
Sehen Sie sich dazu gern folgende Quelle an:
Poethko-Müller, C., Mankertz, A. „Sero-epidemiology of measles-specific IgG antibodies and predictive factors for low or missing titres in a German population-based cross-sectional
study in children and adolescents (KiGGS)”, (2011) Vaccine, 29 (45), pp. 7949-7959.