Frage an Jens Spahn von Angela L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spahn,
als Gesundheitsminister sind Sie aus meiner Sicht auch dafür verantwortlich, dass Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, mit Arbeitnehmern gleichhestellt werden. Hierzu 2 Fragen: Warum darf ich meine Beiträge zur Krankenkasse nicht teilweise (analog Arbeitgeberbeitrag) als Firmenausgabe geltend machen? Warum bekomme ich keine Leistungen bei Krankheit, sondern erst nach 6 Wochen (oder nur mit Zusatzversicherung ab 4 Wochen), während meine Arbeitnehmer ab dem 1. Krankheitstag 100% Lohnfortzahlung erhalten? Die hierzu bestehenden gesetzlichen Regelungen sind aus den 70er Jahren.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( jens.spahn@bundestag.de ), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn