Frage an Jens Spahn von Thomas H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Spahn,
in der Tagespresse wird zum Entwurf der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur bereits die Passage bzgl. der Zugangsgeräte (Router) kommentiert. Es geht um insbesondere um die Passage: "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf"
Dieser Hinweis ist natürlich nur nicht trivial falls der Router nicht getauscht werden darf. Ohne die Gründe zu diskutieren, die für oder wider dem Routerzwang sprechen, widerspricht ein solches Produkt dem Koalitionsvertrag?
Seite 35: "Wir wollen eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern. Nutzerinnen und Nutzer _müssen_ die freie Auswahl an Routern behalten. Daher lehnen wir den Routerzwang ab. Die zur Anmeldung der Router (TK-Endeinrichtungen) am Netz erforderlichen Zugangsdaten sind den Kundinnen und Kunden unaufgefordert mitzuteilen."
Werden Sie sich gegen eine den Routerzwang ermöglichende Transparenzverordnung aussprechen?
Vielen Dank für Ihre Antwort schon jetzt.