Jens Spahn
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Frage von Johannes Udo H. •

Frage an Jens Spahn von Johannes Udo H.

Sehr geehrter Herr Spahn,

ich bin Jahrgang 1952 und werde am 16. 01. 2015 63 Jahre alt. Mit Beginn meines 16. Lebensjahres habe ich meine Erwerbsbiografie begonnen und damit habe ich die 45 Versichrungsjahre geschafft. Auf die abschlagsfreie Rente mit 63 habe ich mich gefreut. Bis gestern, als Sie Ihren Plan durchgesetzt haben.In den letzten 2 Jahren vor Renteneintritt darf man nicht von Arbeitslosigkeit betroffen sein! Nun arbeite ich im Baugewerbe und aufgrund der Witterungsverhältnisse und der Auftragslage musste ich in den letzten Jahren meist ab Dezember bis Februar März pausieren und zu Hause bleiben. Werden diese Zeiten als Arbeitslosigkeit angerechnet und darf ich deshalb nicht abschlagsfrei mit 63 im Januar 2015 in Rente gehen??? Wenn dem so ist. bin ich sehr enttäuscht von Ihnen und den Abgeordneten, die diese Regelung gefordert haben. Selbstverständlich werde ich mein Wahlverhalten überdenken.

In Erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Udo Helm

Jens Spahn
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