Jens Spahn
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Frage von Joachim L. •

Frage an Jens Spahn von Joachim L. bezüglich Soziale Sicherung

Sie sind als Abgeordneter eher in der Lage mir Antworten zu geben, die für mich überhaupt nicht findbar sind. Es gelingt mir einfach nicht, in den entsprechenden Gesetzen, Ausführungsvorschriften etc. Klärendes zu finden. Daher erlaube ich mir, Ihnen die Frage zu stellen und hoffe auf eine Antwort:

Wenn ein Beamter straffällig wurde, verurteilt wurde und ihm die Versorgungsbezüge aberkannt wurden, wird er von seinem Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ich habe ergründet, dass diese Nachversicherung vollständig vom Dienstherrn eingezahlt wird, also sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil. Überhaupt nicht auffindbar ist für mich, welche Bezugshöhe (letzte Besoldungsgruppe, Familienzuschläge, Amtszuschläge) angesetzt wird. Ein „normaler“ gesetzlich Rentenversicherter erlebt im Regelfall ja eine Einkommensentwicklung und zahlt entsprechend (gemeinsam mit den Arbeitgebern) Beiträge in die GRV. Persönlich habe ich (als ich aus dem Dienst als Zeitsoldat ausschied) erfahren, dass jedes einzelne Jahr für die Nachversicherung herangezogen wurde. Ich finde aber keine entsprechenden Hinweise, wie in dem skizzierten Fall verfahren wird. Desweiteren ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, weil ich dazu keine Ausführungsbestimmungen, Gesetze, Urteile o.ä. finde, warum für den verurteilten Straftäter quasi als Strafe eine finanzielle Unterstützung gewährt wird, in dem sein Arbeitnehmeranteil auch vom Arbeitgeber (also vom Volk, vom Steuerzahler) getragen wird. Bei einem Straftäter nur (z.B. einem 50jahrigem Leiter ein Autobahnmeisterei) wäre das ja quasi ein Geschenk in Höhe von mehreren 10tausend Euro Können Sie mir das erläutern? Vielleicht auch mit einem Kommentar, warum es eine „Strafe“ ist, statt einer Alimentation eine Rente zu beziehen.

Vielen Dank !
Joachim Leefmann

Jens Spahn
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leefmann,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( jens.spahn@bundestag.de ), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn MdB

Anmerkung der Redaktion
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