Frage an Jens Spahn von Markus S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spahn,
Mir geht es um das Transplantationsgesetz von 1997, das 2 Ziele hatte: Mehr Rechtssicherheit - gibt es, mehr Transplantationen - gibt es nicht.
Jedes Jahr sterben ca 1000 Menschen in Deutschland auf einer Warteliste für eine Organspende.
1. Grund: Die Spendebereitschaft ist hoch, jedoch kommt es nicht zur Ausfüllung eines Organspendeausweises. Warum?
Tod ist ein unangenehmes Thema, aber da für sich selbst kein Vorteil damit verbunden ist, unterbleibt es.
Ein solcher Vorteil kann - darüber wird sicher Konsens bestehen - nicht finanzieller Art sein.
Möglich wäre über ein Spenderegister, postmortale Organspenden bevorzugt an Menschen zu vergeben, die selbst ihre Bereitschaft zur Organspende erklärt haben.
Dies wäre die Regel, erwarte nur von andern, was du selbst zu geben bereit bist.
Als "goldene Regel" Grundlage jüdisch-christlicher Ethik.
2. Grund:
In nur 50% der möglichen Organentnahmen nach Tod auf der Intensivstation kommt es zur Meldung an Eurotransplant. Gründe neben fehlender Ausstattung in kleinerer Kliniken und Personalengpässen: die Gespräche mit den Angehörigen kosten Zeit und sind nicht einfach.
Es würde für alle Beteiligten die Situation erheblich vereinfachen, wenn die Regel gilt "ohne expliziten Widerspruch kann man von der Bereitschaft zur Organspende ausgehen". Das Gespräch entfällt nicht, steht aber unter anderm Vorzeichen.
4 Fragen:
1. Sind Sie als Obmann ihrer Partei im Gesundheitsausschuss bereit in der kommenden Legislaturperiode für eine Überarbeitung des Transplantationsgesetzes zu veranlassen?
2. Treten Sie in der CDU für eine Umkehr des Widerspruchsprinzips ein?
3. Treten Sie für ein zentrales Spenderregister ein, das die Abfrage der Entscheidungssituation vereinfacht?
4. Können Sie der Verknüpfung von Spendebereitschaft und vorrangigem Empfang zustimmen, die über die Gewährung des eigenen Vorteils die Spendebereitschaft erhöhen kann?
Mit freundlichem Gruß,
Markus Schmidt-Gröttrup
Sehr geehrter Herr Schmidt-Gröttrup,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse ( jens.spahn@bundestag.de ), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.
Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn MdB