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Jens Michel
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Frage von Steffen G. •

Frage an Jens Michel von Steffen G. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Michel,

Sie, als Finanzexperte des sächsichen Landtags, haben heute in der DNN auf der Titelseite vorgerechnet, wie viele Lehrerstellen generiert werden können, wenn man bei den älteren Lehrern (ab 55 Jahre) die aus Altergründen gewährten 1-2 "Minderstunden" einspart. Warum nutzt die CDU nicht ihre Möglichkeiten und setzt das Regelstundenmaß gleich für alle Lehrer hoch? Mann könnte das ganze Lehrerproblem lösen und eventuell noch Lehrerstellen abbauen und somit sparen. Das hat schon vor ca. 21 Jahren einmal super funktioniert. Damals wurde den Lehrern eine "vorübergehende" Erhöhung des Regelstundenmaßes untergejubelt, die bis heute Bestand hat.

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CDU

Sehr geehrter Herr Gruner,

Herr Michel bedankt sich für Ihre Mail. Auf Grund einer Dienstreise kann Ihnen Herr Michel erst nächste Woche antworten.

Mit freundlichen Grüßen

C. Langer
Büroleiterin

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CDU

Sehr geehrter Herr Gruner,

für Ihre Mail bedanke ich mich. Es erreichten mich eine Anzahl unterstützender als auch ablehnender Meinungsäußerungen, welche ich Zuschrift für Zuschrift beantworte. Wenn es dabei zu Verzögerungen kam, bitte ich um Verständnis.

Es sei mir auch gestattet, vorab einige grundsätzliche Ausführungen zu machen. Der Freistaat Sachsen kann als sogenanntes „Nehmerland“ seinen eigenen Finanzbedarf noch nicht einmal zu zwei Dritteln selbst bestreiten. Selbst wenn momentan eine günstige Situation bei den Steuereinnahmen vorhanden ist, gehen leider die Prognosen für die kommenden Jahre nachvollziehbar nicht von steigenden Einnahmen aus. Sowohl das Auslaufen des Solidarpaktes, als auch die Neuordnung des Länderfinanzausgleiches werden sich spürbar negativ auf die Einnahmesituation des Freistaates Sachsen auswirken. Hinzu kommt das sinkende Volumen von EU-Zuweisungen. Noch zwei Eckdaten sind dabei zu nennen: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Einwohner für das Jahr 2011 liegt nach Angaben der Statistischen Ämter im Bundesdurchschnitt bei 31.440 Euro. Die Flächenländer Hessen bzw. Bayern weisen ein BIP/Einwohner von 37.616 Euro/Einwohner bzw. 35.545 Euro/Einwohner aus. Der sächsische Wert liegt bei 22.970 Euro/Einwohner. Hält man sich die Vielfalt der staatlichen Aufgaben vor Augen, ergibt sich für mich klar der Fakt, dass der sächsische öffentliche Dienst nicht losgelöst von der Leistungsfähigkeit des Staates betrachtet werden kann. Dies bedeutet keine Abwertung der individuellen Leistung der Beschäftigten und Beamten, zeigt aber eben den finanzpolitischen Rahmen auf.

Aus persönlicher Sicht kann ich den Wunsch nach mehr Entgelt verstehen. Ich wende mich auch nicht gegen Gespräche zur weiteren Gehaltsentwicklung. Ein besonderer Gesprächsbedarf besteht zum Beispiel für mich persönlich noch bei den sogenannten „Nichterfüllern“ - also den Lehrern mit nicht voller Ausbildung laut Richtlinie. Jedoch sehe ich die Bereitschaft zum Streik und die teilweise öffentlich gezeigte Emotionalität nicht im Einklang mit all den oben aufgezeigten Fakten.

Bezüglich des Entgeltes für vollausgebildete Lehrer im Bruttogehalt ist Folgendes zu beachten. Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, sind die jeweils gleichen Voraussetzungen anzunehmen. Für Finanzpolitiker ist der „Musterbeschäftigte“ verheiratet und hat zwei Kinder. Aufgrund der individuellen Steuergestaltung kann für eine Vergleichbarkeit nur der Bruttoverdienst zur Betrachtung kommen. Auch habe ich im Pressegespräch mehrfach die Veröffentlichung der Eingruppierungstabellen angeregt, um Verkürzungen zu vermeiden. Jedoch liegt nach meinen Informationen das Bruttoentgelt für einen Lehrer mit zwei Kindern im Arbeitnehmerverhältnis unter der Maßgabe der Besitzstandswahrung des TV-L bei einer ununterbrochenen Tätigkeit ab 10 Jahren und in der Stufe 5 schon um 5000 Euro brutto bzw darüber. Dies ergibt sich bei E 13/E 14 unter Einbeziehung der gezahlten Jahressonderzahlung, welche ja auch betrachtet werden muss. Im Detail verweise ich auf die genauen Tarifvereinbarungen. Am aussagefähigsten für die Leser wäre die, von mir angeregte, Veröffentlichung der Bruttoentgelttabelle gewesen. So bleibt es leider bei Vereinfachungen.

Zu kurz kommt m.E. die Betrachtung der Minderungsstunden, besonders der Altersabminderungsstunden. Die sächsische Praxis ist für den Bundesdurchschnitt sehr großzügig. Dies macht in Summe rund 400 Stellen aus. Anerkennung findet das m.E. nicht, sondern wird teilweise als Selbstverständlichkeit hingenommen. Gerade vor dem Hintergrund der Entgeltdiskussion empfinde ich das als sehr ärgerlich.
Insgesamt halte ich für mich persönlich bei einer Gesamtschau aller Aspekte Streiks für überzogen, habe deren rechtliche Zulässigkeit aber auch nie in Frage gestellt. Es sollte gelingen, weiter sachlich über das Entgelt im öffentlichen Dienst unter Beachtung der gesamten Umstände zu diskutieren. Ich persönlich bin gern dazu bereit und stehe auch bei Nachfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Michel MdL
Mitglied des Sächsischen Landtages