Frage an Jens Meyburg von Holger S. bezüglich Gesundheit
Wird das Raucher-Diskriminierungsgesetz in Gaststätten zurückgenommen, vorallem in Gaststätten mit geringem Nichtraucheranteil?
Sehr geehrter Herr Stallmann,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe niemals einen Hehl daraus gemacht, dass ich persönlich mir in der Frage des Nichtraucherschutzes eine differenziertere Lösung gewünscht hätte. Der Niedersächsische Landtag hat am Ende einen Kompromiss aller Fraktionen verabschiedet. Dieser ist zum Teil noch hinnehmbar, weil er Ausnahmeregelungen z.B. mit separaten Raucherräumen als Möglichkeit vorsieht. Nicht gelöst sind die existenziellen Nöte von kleinen Gaststätten sog. inhabergeführten Kneipen, die nur über einen Raum verfügen, in denen aber von Ausnahmeregelungen kein Gebrauch gemacht werden kann. Hierfür war leider keine Mehrheit in der Gesellschaft und im Niedersächsischen Landtag zu bekommen. Die Gesundheitsfrage wurde für so überragend angesehen, dass das Gesetz in dieser Form beschlossen wurde. Ich setze darauf, dass wir nach einer mehrjährigen Erprobungsphase doch wieder zu pragmatischen Regelungen kommen, ohne den Vorrang der Gesundheit aus den Augen zu verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Meyburg