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Frage von Norbert R. •

Frage an Jenny Kunkel von Norbert R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Wie wollen Sie das Dilemma Sachsens Schulen für Gehörlose lösen? Die Lehrer dort beherrschen kaum Deutsche Gebärdensprache um den Kindern wirklich Wissen zu vermitteln! Bzw. sind nicht motiviert genig, diese auch einzusetzen.

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DIE LINKE

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die es in der Tat in sich hat.

Zunächst eine Vorbemerkung:

Wir als Linke sind zunächst einmal sehr froh darüber, dass die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt und dass lautsprachbegleitende Gebärden als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkannt sind. Schließlich konnte auch durchgesetzt werden, dass Menschen mit einer Hörbehinderung (gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen) und Menschen mit einer Sprachbehinderung das Recht haben, die Deutsche Gebärdensprache oder lautsprachbegleitende Gebärden zu verwenden. Ferner wurde in Sachsen durchgesetzt, dass Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung das Recht haben, zur Durchsetzung ihrer Interessen mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikations-hilfen zu kommunizieren. Dazu werden im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprach-dolmetscher oder die Verständigung mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen sichergestellt und die notwendigen Aufwendungen getragen. Organisiert der Berechtigte die erforderliche Hilfe selbst, hat er einen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen.

Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung haben das Recht, auch außerhalb eines Verwaltungsverfahrens, soweit dies zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der elterlichen Sorge nach § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches erforderlich ist,

1. in schulischen Belangen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Ersatzschulen sowie staatlich anerkannten internationalen Schulen,

2. in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege

in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder über andere geeignete Kommunikationshilfen zu kommunizieren.

Nun zur Frage:

„Wie wollen Sie das Dilemma Sachsens Schulen für Gehörlose lösen? Die Lehrer dort beherrschen kaum Deutsche Gebärdensprache um den Kindern wirklich Wissen zu vermitteln! Bzw. sind nicht motiviert genug, diese auch einzusetzen.“

Es gibt m.E. hier keine kurzfristige Lösung, da es noch nicht die Regel ist, dass sogenannte Gehörlose regelhaft die Regelschule besuchen können. Dies vor allem deshalb, weil in aller Regel an den Schulen Lehrer fehlen, die auch in der Lage sind, in der Gebärdensprache zu kommunizieren. Unsere Forderung war u.a., dass in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer auch die Gebärdensprache vermittelt wird.

Bis dies der Fall ist, sollte es im Rahmen der inklusive Bildung möglich sein, dass hörbehinderte Schülerinnen und Schüler entweder Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetscherinnen bzw. -dolmetscher erhalten.

Auch sollte solange noch die Schulbildung für hörbehinderte Kinder und Jugendliche an entsprechenden Spezialschulen möglich sein.