Frage an Jasmin Stüwe von Antje B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ein Arbeitsplatzverlust ist heutzutage leider keine Ausnahmeerscheinung. In diesem Fall ist der erste Schritt der Gang zur Agentur für Arbeit. Geschieht dies das 1. Mal im Erwerbsleben, werden die persönlichen Daten des Betroffenen umfänglich aufgenommen und erfasst.
Dabei wird dem Arbeitssuchenden/Antragsteller auf ALG unabhängig vom Lebensalter und Dauer des Arbeitslebens die Frage nach der Staatsbürgerschaft und etwaigen Migrationshintergrund der ELTERN des Bürgers gestellt.
WARUM? Kennen Sie den Hintergrund dieser Frage und Erfassung dieser „Abstammungsdaten“? Wofür und von wem werden diese Angaben (Herkunft der Eltern) benötigt/genutzt? Wie stehen Sie zur Erhebung genau dieser Information zur Herkunft antragstellender Bürger*innen? Ist diese Frage vereinbar/konform mit den Gesetzen und Regelungen die Tätigkeit, Verantwortung und Vollmachten der Agentur für Arbeit und die Persönlichkeitsrechte der Bürger*innen betreffend?
Sehr geehrte Frau B., ich teile Ihr Unverständnis darüber, warum die Daten der Eltern erhoben werden. Ich gehe davon aus, dass die Information ähnlich wie Sie vermuten statistischen Zwecken dient zur Abfrage eines etwaigen Migrationshintergrundes. Die Staatsangehörigkeit eines Menschen ist bei der Arbeitssuche vollkommen irrelevant, solange eine Arbeitserlaubnis vorliegt. Aus diesem Grund sollte die Agentur für Arbeit solche Informationen nur auf freiwilliger Basis erheben. Mit freundlichen Grüßen Jasmin Stüwe