Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?
Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.
Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

Lieber Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage und die ausführliche Schilderung der Problematik. Als Partei Volt haben wir zu diesem Thema derzeit noch keine ausgearbeitete Position, werden uns aber sicher als Fraktion nach einem Einzug in die Bürgerschaft und mit Blick auf die auslaufenden Gestattungsverträge zügig damit befassen.
Grundsätzlich setzen wir uns – wie auch in unserem Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl 2025 nachzulesen ist – für eine Stadt ein, die den öffentlichen Raum vorrangig für Menschen gestaltet: mit mehr Platz für Grünflächen, Fahrräder und Fußgänger, statt einer starken Ausrichtung auf Autos oder rein kommerzielle Nutzung.
Persönlich teile ich viele Ihrer Bedenken hinsichtlich der Werbemonitore und Werbeanlagen im öffentlichen Raum. Die Lichtverschmutzung, Ablenkung im Straßenverkehr und der Energieverbrauch digitaler Werbemonitore sind ernstzunehmende Aspekte. Diese Faktoren sollten bei zukünftigen Vergabeentscheidungen sorgfältig abgewogen werden.
Viele Grüße
Jana Etschmann