Jan Volker Heinisch
CDU
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Frage von Gotthilf K. •

Mit welchen Angaben zu Beruf oder Stand kandidierten Sie zum Landtag NRW und welchen Beruf oder welche Berufe üben Sie in der Zeit als Mitglied des Landtags aus?

Sehr geehrter Herr Dr. Heinisch,

in Wahrnehmung meiner staatsbürgerlichen Rechte bei der politischen Willensbildung des Volkes ergänze ich meine obige Doppelfrage und präzisiere deren zweiten Teil unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die den Beruf oder Stand und deren Angabe in Wahlvorschlägen und ihre Ausübung in der Zeit der Mitgliedschaft im Landtag betreffenden Rechtsvorschriften im Grundgesetz, in der Landesverfassung NRW, im Landeswahlgesetz, in der Landeswahlordnung und im Abgeordnetengesetz NRW mit den folgenden Fragestellungen:

Welchen Tätigkeiten gehen Sie in Ausübung Ihres Mandats als Mitglied des Landtags und in Bekleidung von den auf dieser Mitgliedschaft beruhenden Ämtern und neben Ihrem Mandat im Landtag nach und welche dieser und jener Tätigkeiten stellen für Sie berufliche oder geschäftliche Angelegenheiten dar? Gehören Sie als Mitglied des Landtags einem Stand oder auch mehreren Ständen an?

Mit freundlichen Grüßen

G. K.

Antwort ausstehend von Jan Volker Heinisch
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