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Jan van Aken
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Frage von Jörg S. •

Frage an Jan van Aken von Jörg S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr von Aken,

die Bildungspolitik fördert beim Studium nach wie vor Elitenschichten. GeisteswissenschaftlerInnen werden im Land der Dichter und Denker sozioökonomisch benachteiligt.
In Großbritannien z.B. werden die hohen Studiengebühren nach dem Studienabschluß erlassen, wenn im Berufsleben unter einer bestimmten Einkommensgrenze verdient wird.
Wann wird auch in Deutschland die BAFöG-Gesetzgebung dahingehend reformiert?

Für die Bundestagswahl drücke ich Ihnen und Ihrer Partei beide Daumen/Kreuze.

Freundliche Grüße,

Jörg Schröder

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Antwort von
DIE LINKE

Hallo Herr Schröder,

vielen Dank für die Mail - und vielen Dank fürs Daumendrücken;)
Sie haben natürlich recht, das BaföG in seiner heutigen Form ist kaum noch geeignet, die extremen Ungerechtigkeiten im deutschen Bildungssystem auszugleichen. 2009 waren es nur 15%, die das BaföG zur Finanzierung von Studierenden beitrug. Fast die Hälfte kommt von den Eltern - falls die es denn haben! Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist deswegen dringend reformbedürftig. Eine Ausweitung des BAföG ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft für einen ihren Interessen entsprechenden Beruf entscheiden und eine qualifizierte Ausbildung abschließen können, dass mehr Schülerinnen und Schüler eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben sowie dafür, dass sie unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Studium aufnehmen und erfolgreich zu Ende führen können.

Wir als LINKE fordern, dass die Bedarfssätze dem tatsächlichen Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung der Auszubildenden angepasst werden. Sie müssen in einem ersten Schritt und schnell um zehn Prozent angehoben werden. Darüber hinaus muss ein Mechanismus verankert werden, um die Entwicklung der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten mindestens auszugleichen.
Das BAföG muss zukünftig ohne Darlehensanteil grundsätzlich als Vollzuschuss ausgezahlt werden, damit sich Studierende nicht für ihr Studium verschulden müssen. Der Kreis der Berechtigten muss deutlich ausgeweitet werden. Die Förderhöchstdauer soll sich nicht mehr nach administrativ festgesetzten Regelstudienzeiten bemessen, sondern fachspezifisch nach der tatsächlichen durchschnittlichen Studiendauer. Für Studierende mit Behinderungen muss auch über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus eine bedarfsgerechte Assistenz beim Besuch der Hochschule (Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII) als Nachteilsausgleich einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden.

Das BAföG muss für alle Volljährigen, die sich in Ausbildung befinden, bei jeweils individuellem Bedarf, mittelfristig zu einer elternunabhängigen Förderung ausgebaut werden, ohne neue soziale Benachteiligungen entstehen zu lassen. Eine entsprechende Reform des BAföG muss so ausgestaltet sein, dass sozial schlechter gestellte Haushalte entlastet werden und finanzstarke Haushalte etwa über höhere Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuern einen stärkeren Beitrag zur Ausbildung junger Menschen leisten.

Alles Gute und beste Grüße
Jan van Aken