Jan Syré
FDP
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Frage von Karsten H. •

Frage an Jan Syré von Karsten H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Syré,

Der 16. Deutsche Bundestag hat das Internetsperren-Gesetzt beschlossen. Inzwischen wurde bekannt, dass die Argumentation des Familienmisteriums größtenteils auf veralteten und vermuteten Daten beruht (Anzahl der Fälle, Existenz und finanzieller Umsatz der dahinterstehenden Industrie, Länder ohne Verfolgung von dokumentiertem Kindesmissbrauch). Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass das Gesetz wieder abgeschafft wird?

Experten berichten übereinstimmend, dass ein Großteil des kinderpornographischen Materials nicht über das offene Internet, sondern über den Postweg oder Handys verteilt wird. Werden Sie sich daher für eine umfassende Überwachung aller Briefe und Telefonate einsetzen?

Wie stehen Sie im Kontext der letzten Frage zum Post- und Fernmeldegeheimnis?

Sind Sie der Meinung, dass das Fernmeldegeheimnis auch für elektronische Kommunikationswege gelten sollte?

Die Internetsperren werden unter der Prämisse eingerichtet, dass nur und ausschließlich Kinderpornographie geblockt wird. Werden Sie gegen jedes Gesetz stimmen, das diese Prämisse aufweicht? Werden Sie sich dafür auch über den Fraktionszwang hinwegsetzen? Solle eine Ausweitung der Internetsperren beschlossen werden, welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie für Ihr Amt?

Haben Sie sich auch nach der Abstimmung mit kritischen Stimmen zu den Internetsperren auseinandergesetzt?

Glauben Sie, dass im Kampf gegen Kindesmissbrauch alle Mittel ausgeschöpft sind?

Sind Sie der Meinung, dass die Polizeibehörden personell, technisch und finanziell in der Lage sind, die Strafverfolgung im Internet nach den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen effektiv durchzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Heymann

Antwort ausstehend von Jan Syré
FDP