Frage an Jan Sommer von Hartmut S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Sommer,
Bekanntlich hat das MBJS vor einem halben Jahr den Wahlkampf mit einem Geschenk, dem "Gute-Kita"-Gesetz eröffnet. Seitdem hat man nicht mehr viel davon gehört, und das hat einen Grund: Wenn man sich das Geschenk genauer anschaut, zeigen sich einige Nachteile. Das Schlimmste: Durch seine Verheimlichungs- und Verzögerungstaktik hat es das MBJS praktisch unmöglich gemacht, dass die Kommunen für 2019 und 2020 den ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Ausgleich der Einnahmeverluste geltend machen können.
Falls Ihre Partei nach der Wahl mitregieren wird, woher nehmen Sie das Geld, wenn die Kommunen ihre berechtigten Forderungen stellen werden? (Damit Sie eine Vorstellung von der Größenordnung haben: Es geht um 5 bis 10 Euro je Monat und Kind, das sich in der Tagesbetreuung befindet.)
Oder halten Sie es für möglich, dass Gesetz und Verordnungen nachträglich korrigiert werden können? (Seit dem 01.08.19 in Kraft, sind die Verordnungen noch immer nicht veröffentlicht.)
Hätten Sie andere Prioritäten gesetzt, wenn es um das erklärte Ziel "Gute Kita" und den Einsatz der dafür vom Bund bereitgestellten Mittel geht?
"Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Dorfbewohner und Bio-Bauer bin ich bei uns Bündnisgrünen in den Themenfeldern Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Gutes Essen und vor allem Klima zu Hause und kann unsere grünen Konzepte als Co-Sprecher der Arbeitsgruppe Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auch mitgestalten.
Zu Ihrer Frage habe ich mich in unserer Partei bei den "Sozial- und Bildungsmenschen" schlau gemacht und Folgendes verstanden:
Das Landesgesetz zur Umsetzung des "Gute Kita-Gesetzes" besteht aus zwei Bestandteilen, der Verlängerung der Betreuungszeiten und der Elternbeitragsfreiheit für Transferempfänger*innen und Haushalten mit einem Einkommen bis ca. 20.000 Euro. Beides begrüßen wir grundsätzlich. Die Verlängerung der Öffnungszeiten setzt in Teilen um, was wir gemeinsam mit der CDU als 3. Betreuungsumfangsstufe lange gefordert haben. Hierzu liegt auch die Richtlinie zur Umsetzung vor. Die Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit entspricht unserer Forderung nach einer schrittweisen Abschaffung der Elternbeiträge. Hierzu ist in der Tat offen, inwieweit die vorgesehen Ausgleichspauschalen ausreichen werden, damit die Kommunen nicht auf Einnahmeausfällen sitzen bleiben. Die geplante Verordnung sieht allerdings vor, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten nachweislich höhere Einnahmeausfällen auf Antrag durch das Land ausgeglichen werden können. Die im Verordnungsentwurf vorgesehen zeitlichen Abläufe zum Ausgleich möglicher erhöhter Einnahmeausfälle sind wohl kaum zu halten, solange die zugehörige Verordnung noch nicht veröffentlicht ist. Das ist der Landesregierung hoffentlich bewusst und die Verordnung wird noch entsprechend angepasst.
Ja, wir hätten wohl andere Prioritäten gesetzt. Wir hätten stärker auf die Qualitätsverbesserung gesetzt. Also auf die Verbesserung des Personalschlüssels und eine Ausweitung des von uns initiierten Kita-Qualitätsmonitorings. Diese Ziele werden wir in der kommenden Legislaturperiode weiter angehen.
Herzliche Grüße
Jan Sommer"