Frage an Jan Philipp Albrecht von Felix W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Albrecht,
ich, als Schüler eines Werte & Normen-Kurses der KGS Tarmstedt, habe einige Fragen bezüglich dem Thema Datenschutz, Big Data und Edward Snowden an Sie.
Meine erste Frage:
Sehen Sie Edward Snowden als den Verräter, den die USA der Welt präsentiert oder sehen Sie ihn mehr als einen Helden, der der Bevölkerung und der ganzen Welt offengelegt hat, dass die Regierung, als Stellvertreter des Volkes, Verrat begangen hat ?
Meine zweite Frage:
Warum wurde Edward Snowden das Asyl in Deutschland verwehrt, obwohl er sich doch für die Menschenrechte eingesetzt hat und zu Unrecht verfolgt wird ?
Und warum sollte Deutschland Strafen der USA befürchten müssen, wenn Sie Edward Snowden Asyl gewährt hätten ?
Und meine dritte und letzte Frage:
Warum darf Big Data Daten von Personen sammeln und verkaufen ohne um Erlaubnis fragen zu müssen ?
In Erwartung einer baldigen Rückmeldung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
F. W.
Lieber Felix Warnke,
vielen Dank für deine Fragen zum Thema Datenschutz, Big Data und Edward Snowden.
*Zu deiner ersten Frage:*Mit der Frage, ob Edward Snowden ein „Held“ oder ein „Verräter“ sei, wollen sich einige US-Politiker am eigentlichen Thema vorbeimogeln: Dem NSA-Überwachungsskandal. Ich habe Edward Snowden als verantwortungsbewussten Menschen erlebt, dessen Enthüllungen von immenser Bedeutung für uns alle sind. Sie enthielten massive Verstöße gegen Grund- und Menschenrechte und hatten unmittelbar höchste Gerichtsurteile und zahlreiche Gesetzesänderungen in den USA und in der EU zur Folge.
*Zu deiner zweiten Frage:*Hierbei handelte es sich weitgehend um eine politische Entscheidung. Die Bundesregierung befürchtete, dass die USA Deutschland in anderen politischen oder wirtschaftlichen Vorgängen abstrafen würden, wenn Edward Snowden hierzulande Schutz vor Auslieferung oder gar Asyl gewährt würde. Ich halte diese Entscheidung für falsch. Im Europaparlament habe ich mich deshalb dafür eingesetzt, dass Edward Snowden in den EU-Mitgliedstaaten Schutz vor Strafverfolgung und Auslieferung bekommt und stattdessen vor Gerichten und Parlamenten umfassend aussagen sollte. Noch immer sind viele Vorgänge des Überwachungsskandals bei der NSA und auch europäischen Geheimdiensten unaufgeklärt. Obwohl ich für diese Forderung eine Mehrheit im Europäischen Parlament gewinnen konnte, ist dem Aufruf des Parlaments kein Mitgliedsland der EU gefolgt.
Weitere Stellungnahmen von mir zu Edward Snowden findest du hier: https://www.janalbrecht.eu/?s=edward+snowden&submit=Suche
Ein Interview, bei dem Edward Snowden per Live-Stream im Europaparlament „zu Gast“ war, kannst du hier anschauen: https://www.youtube.com/playlist?list=PLrELwTyrvGDrqJwFnnH6QMWG0VLzIqqBm
*Zu deiner dritten Frage:*Obwohl es leider häufig die Praxis ist, darf „Big Data“, also große datenverarbeitende Unternehmen oder solche die viele Daten sammeln, das nicht einfach so. Dazu gibt es zahlreiche Datenschutzregeln in allen EU-Ländern und ein EU-Grundrecht das ausdrücklich von der Einwilligung der Betroffenen spricht. Mit Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018 können Verstöße gegen diese Datenschutzregeln mit hohen Strafen - bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - geahndet werden. Damit wird die Position der VerbraucherInnen deutlich gestärkt. Wichtig ist aber auch, dass Politik und Gesetzgeber den Einzelnen nicht davor schützen können, dass er trotz sichtbarer Informationen in einfacher Sprache (die durch die neue EU-Verordnung rechtlich verpflichtend werden) leichtfertig die Einwilligung zur umfassenden Nutzung seiner Daten erteilt.
Ich hoffe, dass ich dir mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.
Beste Grüße aus Brüssel
Jan Philipp Albrecht