Würde zum Schutz bester Agrarflächen die neue VwV Boden als mögliche gesetzliche Grundlage dienen und diese in die Stufe mit hoher Bedeutung einordnen, bzw. als Vorrangflur in die Regionalplanung?
Wie lässt sich der zunehmende Flächenfraß stoppen?
Am 1.4. trat die neue Verw.-Vorschrift „VwV Standortseignungskartierung und Bodenbilanz“ in Kraft. In der Regional- und Bauleitplanung haben selbst die besten Agrarflächen bisher lediglich eine mittlere Bedeutung mit der Begründung, dass es dafür keine gesetzliche Schutzkategorie gibt.
Gebiete für Landwirtschaft werden lediglich als Vorbehaltsgebiete eingeordnet. Hier haben andere raumbedeutsame Nutzungen bei der Abwägung ein besonderes Gewicht. Gebiete für Landwirtschaft können also „wegabgewogen“ werden. Anders bei Vorranggebieten: hier sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen. Dann handelt es sich um Ziele der Regionalplanung, also um verbindliche Vorgaben. Bauleitpläne sind diesen Zielen anzupassen. Würden die besten Agrarflächen der Vorrangflur in der Regionalplanung als Vorranggebiete festgelegt, wären sie damit Ziele der Regionalplanung und könnten damit als verbindliche Vorgaben nicht mehr „wegabgewogen“ werden.
Sehr geehrter Herr. K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Schutzgut Boden ist bislang völlig unzureichend berücksichtigt, wenn es zu Interessenabwägungen kommt.
Wir nehmen seit Jahren mit Erstaunen zur Kenntnis und haben dies im Parlament auch bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass es zwar ein eigens geschaffenes Instrument gibt, von diesem aber bislang faktisch nicht Gebrauch gemacht wird.
Mit dem in der Grün-Roten Regierungszeit auf den Weg gebrachten Bodenschutzgesetz können Bodenschutzgebiete, ähnlich wie andere Schutzgebiete, ausgewiesen werden. Das bietet die Möglichkeit, besonders hochwertige Böden (wobei man sich u.a. an Bodenpunkten orientieren kann) gesondert zu schützen, so dass diese bei einer Flächensuche z.B. für Wohn- oder Gewerbegebiete sofort als besonders geschützte Böden auffallen. Wir halten dieses Instrument für geeignet und finden es unverständlich, dass von ihm kein Gebrauch gemacht wird. Die derzeitige Landesregierung macht keinerlei Anstalten, für dieses Instrument und seine Nutzung zu werben.
Ich werde mich auch künftig dafür einsetzen, dieser Möglichkeit des Bodenschutzes zu mehr Geltung zu verhelfen; die von Ihnen angesprochene Verwaltungsvorschrift können wir in ihrer Wirkung auf künftige Bodenschutzmöglichkeiten noch nicht bewerten.
Den Antrag der SPD-Landtagsfraktion zum Thema Bodenschutz finden Sie hier:
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4153_D.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Jan-Peter Röderer MdL