Jan Olof Kuntze
FDP
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Frage von Johann L. •

Frage an Jan Olof Kuntze von Johann L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kuntze,

seit August 2001 ist das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. In den vergangenen sechs Jahren wurden die eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den gleichen Pflichten wie Eheleute belegt, d.h. alle Regelungen, die finanzielle Verantwortung füreinander beinhalten, gelten auch für Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Dem gegenüber stehen massive, diskriminierende Benachteiligungen, z.B. im Adoptionsrecht, im Erbschaftsteuerrecht (unterschiedliche Freibeträge) und bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die staatliche Unterstützung). Im Gegensatz zu Eheleuten steht Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern für geleistete Unterstützung aber nur ein steuerlicher Absetzungshöchstbetrag von 7.680 € zu. Eine gemeinsame Veranlagung wie bei Eheleuten ist nicht möglich. Lebenspartnerschaften werden somit für die Übernahme gegenseitiger Fürsorge vom Staat finanziell bestraft, während andererseits auch kinderlose Ehen vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch im Beamtenrecht werden mir und meinem Lebenspartner bisher der Familienzuschlag und andere Leistungen verwehrt, die meinen verheirateten und ebenfalls kinderlosen Kolleginnen und Kollegen zuerkannt werden.

Mit dieser diskriminierenden Gesetzeslage liegt die Bundesrepublik Deutschland in Europa weit hinter anderen Ländern zurück – man könnte auch sagen, wir sind eins der Schlusslichter, was die Akzeptanz alternativer Lebensformen und deren gesetzliche Gleichstellung angeht. Hieraus resultiert meine konkrete Frage:

In welcher Weise setzen Sie persönlich sich auf Bundes-, Landesebene und in Ihrem Wahlkreis zurzeit für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ein?

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lübker,

das Lebenspartnerschaftsgesetz war seinerzeit mit heißer Nadel von Rot/ Grün gestrickt worden um ein Wahlversprechen der Grünen umzusetzen, welches sich jedoch mit der SPD nicht so ohne weiteres machen lies. Heraus kam dann ausser steuerlichen Mehrbelastungen für die Einzelnen nichts, was man nicht schon vorher über einen Notar hätte regeln können.

Wer gleiche finanzielle Pflichten übernimmt, muss im Gegenzug auch gleiche steuerliche Rechte bekommen. Ich stelle auch die Berechtigung des Ehegattensplittings in der derzeitigen Form in Frage. Diese steuerliche Begünstigung sollte nur gewährt werden, wenn finanzielle Mehrkosten wegen Kindererziehung in der Partnerschaft vorliegen, unabhängig davon in welche Form diejenigen welche hier Verantwortung übernehmen zusammenleben.

Die FDP hat verhindert, dass der Bundesrat das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes stoppt. Wir werden auch in Zukunft dafür eintreten, dass alle Lebensgemeinschaften unterstützt werden, in denen Partner füreinander Verantwortung übernehmen.

Mit freundlichem Gruss
Jan-Olof Kuntze