Frage an Jan Niklas Fingerle von Frederik J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Fingerle,
wie Sie ja bereits mitbekommen haben dürften, gibt es Überlegungen zur Einführung von Geldautomaten, welche mit dem neuen Personalausweis bedient werden können (siehe: http://wissen.dradio.de/nachrichten.59.de.html?drn:news_id=66656 ). Als Bürger fragt man sich einerseits, wie diese Ideen mit den aktuellen Meldungen über immer trickreichere "Skimming-Attacken" in Einklang zu bringen ist und andererseits, ob diese Pläne mit Datenschutzbestimmungen vereinbar sind.
Wie setzen Sie als Informatiker sich für die Stärkung den Verbraucherschutz und die Stärkung unserer Bürgerrechte in diesem speziellen Fall ein? Wie ist das Vorhaben mit dem hierzulande (noch) geltenden Steuer- und Bankgeheimnis vereinbar? Aus welchem Grund soll ich der Piratenpartei vor dem Hintergrund dieser Fragestellung meine Stimme geben? Lässt sich der Konflikt aus Fortschrittsglauben (die Entbehrlichkeit von EC-Karten und eine einheitliche "Karte für Alles" hat ja auch etwas Pratkisches) und Verbraucherschutz sowie Datenschutz überhaupt sinnvoll lösen? Liegt hier nicht ein Fall vor, in welchem die Argumente sich gegenseitig aufwiegen, sodass ein anderes Politikfeld und die Auswirkungen darauf eine Antwort bieten können? Wie setzen Sie die Prioritäten im Konflikt mit anderen politischen Handlungsfeldern und welche Entscheidung leiten Sie deshalb ab? Mit welcher Agenda werden Sie an das Thema herangehen und für welche Position soll ich daher wählen, wenn ich Ihnen meine Stimme gebe?
Haben Sie vorab herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit besten Grüßen
F. Just
Guten Tag Herr Just,
das sind ja sehr viele Fragen auf einmal.
Das grundsätzliche Problem an dieser Stelle ist, dass durch dieses Projekt am Markt vorbei versucht wird, doch noch einen Einsatzzweck für die angeblich so tollen neuen Funktionen des neuen Personalausweises zu finden. In dem von Ihnen verlinkten Beitrag wird das Hauptproblem für eine breitere Akzeptanz der Lösung ja schon angesprochen: Die Banken haben daran im Moment gar kein Interesse.
Wie von Ihnen schon angedeutet, ist es auch keine gute Idee, in einem Umfeld, in dem Betrugsfälle häufig sind, die Daten des neuen Personalausweises für Angreifer gut zugreifbar zu machen. Dabei ist zu bedenken, dass ein erfolgreicher Angriff auf den neuen Personalausweis auch Zugang zu mehr als nur den betroffenen Bankkonten bieten kann, je nachdem, welche anderen Services mit dem Personalausweis genutzt werden.
Ein Problem bezüglich Steuer-/Bankgeheimnis ist hingegen eher nicht zu befürchten, so lange die Konkrete Umsetzung nicht erfordert, dass zum Konto gehörende Daten auf dem Personalausweis gespeichert werden. Die Daten aus dem Personalausweis liegen den Banken aber schon vor, so dass
hier keine Änderung eintritt.
Insgesamt handelt es sich also um ein Projekt, dessen Risikoanalyse uns in unserer ablehnenden Haltung gegenüber dem neuen Personalausweis bestärkt. Allerdings sehe ich nicht, dass es zu großem kommerziellen Interesse zu diesem Produkt gekommen wäre. Unsere Arbeit bzgl. Verbraucherschutz und Datenschutz wird sich daher eher auf Bereiche konzentrieren, die gefährdeter sind. In Bezug auf den neuen Personalausweis heißt dies insbesondere, dass dessen Sonderfunktionen nicht schleichend im Bereich des E-Government zur Voraussetzung erhoben werden. Auch muss die Fern-Auslesbarkeit verhindert werden, idealer Weise durch eine Reform, durch die der eingebettete RFID-Chip wieder abgeschafft wird.
Die Grundsätzliche Ausrichtung dabei ist klar: Der Bürger soll so wenig Daten von sich selbst freigeben müssen, wie es möglich ist.
Zum Schluss möchte ich Sie noch bitten, nicht nur wegen dieser einen Antwort auf diese eine Frage für uns zu stimmen. Bitte befragen Sie den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung und schauen Sie sich auf unserer Webseite Grundsatzprogramm und Wahlprogramm an. Ich hoffe, dass Sie dann aufgrund des Gesamtbildes für uns Ihre Stimme abgeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Niklas Fingerle