Frage von Matthias B. • 01.09.2021
Die Bodenpreise explodieren. Führen wir doch den privaten Bodenbesitz nach und nach in Gemeindeeigentum über (Vorkaufsrecht der Gemeinden zum aktuellen Bodenrichtwert!) und verpachten in Erbpacht?
Finanzierung durch Bundesanleihen mit 0% Zins. Die Pacht von 2 % auf den aktuellen Bodenrichtwert erlaubt eine Tilgung von 1% und bringt den Gemeinden eine Einnahme 1%. Eine WinWin-Situation für Gemeinde wie Bauwillige und baut die Bodenspekulationen ab.
Das Erbpachtmodell wird vielerorts erfolgreich praktiziert!
Antwort ausstehend von Jan Metzler CDU