Jan Josef Albers
FDP
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Frage von Johannes T. •

Frage an Jan Josef Albers von Johannes T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Albers,

als Vorsitzender des Vereins zur Förderung aufsuchender kirchlicher Jugendarbeit in Papenburg e.V. erlebe ich, wie der Landkreis Emsland relativ restriktiv und bürokratisch Anträge auf Nachhilfeunterricht im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets behandelt. Zwei Beispiele: 1.Anträge werden nicht für den Termin der Antragstellung bewilligt, sondern erst ab Termin der Bewilligung (für Schüler, die Nachhilfe brauchen vergeht so unnötig viel Zeit - unser Verein, der unbürokratisch Schüler-Nachhilfe fördert, hat dadurch erhebliche finanzielle Nachteile). 2. Anträge von Hartz-IV-Empfängern werden nur bis zum Ende des Hartz-IV-Bewilligungszeitraums bewilligt. Dann ist ein Folgeantrag notwendig, bei dem erneut eine komplette Begründung der Schule verlangt wird. Das verursacht Unterbrechungen und ruft großen Unmut bei Eltern und Lehrern hervor.
Im Juni 2012 hat der Bund der Steuerzahler erklärt, dass der Landkreis Emsland einen großen Teil der Zuweisungen des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket nicht den Betroffenen ausgezahlt hat, sondern im allgemeinen Haushalt verbraucht hat.
Wie kann aus Ihrer Sicht diese unsoziale Praxis abgestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Treblin

Antwort von
FDP

Guten Tag Herr Treblin,

zunächst einmal begrüße ich das Engagement das Sie und Ihr Verein übernehmen. Da ich selber mit Förderungsbedürftigen Menschen, die eine Berufsausbildung absolvieren, arbeite kann ich Ihr Anliegen sehr gut verstehen.
Für mich steht fest: Das Geld das der Bund für diesen Zweck zur Verfügung stellt muss auch entsprechend verwendet werden. Meiner Meinung nach könnte diese Leistungen mit Datum der Beantragung - unter Vorbehalt der Antragsgenehmigung - gewehrt werden. Damit wäre Ihnen und den betroffenen Schülern geholfen.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ihr FDP-Landtagskandidat
Jan J. Albers